romco
01.12.2007 07:47 · Príspevkov: 621
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In den Bezirken 1 bis 9 und 20
von Montag bis Freitag (werktags) von
9 bis 22 Uhr ,maximal 2 Stunden
kostenpflichtig parken.
im 15. Bezirk (Bereich Stadthalle) vom 1.9. bis 30.6. (täglich) von 18.00 bis 23.00 Uhr maximal 2 Stunden kostenpflichtig parken.
In allen Bezirken gelten neben den flächendeckenden Zonen aber auch die linearen Kurzparkzonen vor allem in den Geschäftsstraßen, die mit eigenen Verkehrszeichen ausgeschildert sind und meist andere, den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen angepaßten Zeiten aufweisen. (Vorsicht: in Geschäftsstraßen innerhalb der flächendeckenden Kurzparkzonen ist Samstag vormittags Gebührenpflicht, in Nebenstraßen hingegen nicht).
jeny myslela asi -
http://www.parkeninwien.at/index.asp?menuID=1