Jeanny77
05.02.2010 17:53 · Príspevkov: 1569
ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht unter gewissen Voraussetzungen entweder die kleine oder das große Pendlerpauschale zu. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel die Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz und die Fahrtdauer.
Es ist außerdem zu beachten, dass die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein müssen. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte des Monats die Benützung eines Massenverkehrsmittels unzumutbar sein muss.
Das kleine Pendler-Pauschale
ArbeitnehmerInnen können das kleine Pendler-Pauschale beantragen, wenn die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine Richtung mindestens 20 km ausmacht und wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
Das Pauschale beträgt seit 1. Juli 2008 bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von
20 km bis 40 km: € 52,50/Monat bzw. € 630,-/Jahr
40 km bis 60 km: € 103,50/Monat bzw. € 1.242,-/Jahr
Über 60 km: € 154,75/Monat bzw. € 1.857,-/Jahr
Das große Pendler-Pauschale
Das große Pendler-Pauschale gibt's schon, wenn der Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt ist und der Weg zur Arbeit besonders lange dauert, oder es unmöglich ist, mindestens die Hälfte des Arbeitsweges mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn entweder beim Hin- oder Rückweg kein Massenverkehrsmittel verkehrt.
Das Pauschale beträgt seit 1. Juli 2008 bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von
0 km bis 20 km: € 28,50/Monat bzw. € 342,-/Jahr
20 km bis 40 km: € 113,-/Monat bzw. € 1.356,-/Jahr
40 km bis 60 km: € 196,75/Monat bzw. € 2.361,-/Jahr
Über 60 km: € 281,-/Monat bzw. € 3.372,-/Jahr
Dauernd stark Gehbehinderten ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, sie haben daher Anspruch auf das große Pendlerpauschale.
Was gilt für die Fahrtdauer?
Die Fahrtdauer muss bei einer Wegstrecke von
2 km bis 20 km: mehr als 1,5 Stunden
20 km bis 40 km: mehr als 2,0 Stunden
über 40 km: mehr als 2,5 Stunden