Petr Horny (Rokytles)
08.01.2009 02:23 · Príspevkov: 74
AusländerInnen aus den neuen EU-Mitglieds-staaten hinsichtlich der Pflege und Betreuung von Personen ausschließlich in Privathaushalten, wenn
* die zu pflegende Person, ihre Angehörigen oder eine inländische Pflege- und Betreuungseinrichtung Arbeitgeber sind
* die zu pflegende Person Bundes- oder Landespflegegeld ab der Pflegestufe 3 oder gleichartige Leistungen îm selben Ausmaß bezieht und
* die Tätigkeit im Rahmen einer vollver-sicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt wird (2007 mehr als € 341,16)
* die Pflege und Betreuung darf ausschließlich der pflegebedürftigen Person zu Gute kommen.