Jeanny77
15.04.2011 16:35 · Príspevkov: 1584
Überstunden
Der Grundlohn für eine Überstunde (der normale Stundenlohn) ist mit dem laufenden Tarif zu versteuern. Die Überstundenzuschläge für die ersten zehn Überstunden pro Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes sind bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von EUR 86,- steuerfrei. Steuerlich begünstigt sind Zuschläge für Arbeitsstunden, die aufgrund betrieblicher Erfordernisse in der sogenannten „steuerlichen Nacht“ im Anschluss an die Normalarbeitszeit geleistet werden, wenn eine zusammenhängende Arbeitszeit von mindestens drei Stunden (Blockzeit) vorliegt. Fehlt eine der aufgezählten Voraussetzungen (es wurde etwa die Blockzeit nicht erfüllt), so sind die Zuschläge für Nachtüberstunden nicht begünstigt.
http://www.das.at/Rechtsauskunft_RechtsauskunftzuLebenslagen_ArbeitundSoziales_Steuern.DAS