Janai
16.11.2009 10:54 · Príspevkov: 608
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich können nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden (Befristungen oder abgelaufene Fristen aus dem Herkunftsstaat gelten auch in Österreich).
EU- bzw. EWR-Führerscheine
EU- bzw. EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden (entspricht verfahrenstechnisch einem Duplikatführerschein . ).
Hinweis: Auch Führerscheine aus den neuen Mitgliedstaaten der EU (inklusive Rumänien und Bulgarien seit 1. Jänner 2007) müssen nicht mehr umgeschrieben werden.
Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine
Inhaber und Inhaberinnen von Führerscheinen aus Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Ländern müssen grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung ablegen und den Führerschein umschreiben lassen. Hierfür müssen sie ein geeignetes Kraftfahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse zur Verfügung stellen.
Nur für die Umschreibung folgender Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine ist keine praktische Fahrprüfung notwendig – sie müssen aber auch umgetauscht werden:
•für alle Klassen . : Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kroatien, Monaco, San Marino, Schweiz
•für die Klasse B . : Australien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Kanada, Republik Südafrika, Republik Südkorea (wenn sie nach dem 1. Jänner 1997 erteilt wurde), USA
Hinweis: Österreicher und Österreicherinnen, die außerhalb der EU bzw. des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein auch umschreiben lassen. Eine Umschreibung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich in dem Land, in dem Sie den ausländischen Führerschein erworben haben, mindestens sechs Monate aufgehalten haben.
Nasla som to v google, podla tohto clanku nie je povinne prepisovat Sk Führerschein, su platne vsetky EU vodicaky.